Betriebsrat zu sein ist oft ein Knochenjob, und ein Knochenjob ist per Definition des Duden „eine besonders anstrengende, unangenehme oder undankbare Beschäftigung“. Anderseits bekommt man für den Einsatz oft auch Lob, Anerkennung und das Gefühl, etwas besonders Sinnvolles für seine Mitmenschen erreicht zu haben.
Leider stimmt das Verhältnis zwischen Beschwerden sowie Kritik und Lob bzw Anerkennung gerade für unsere nicht freigestellten Betriebsrät:innen oft nicht – und das gilt unabhängig von ihrer Fraktionszugehörigkeit. Sie sind in ihrem Umfeld besonders exponiert, nehmen täglich Probleme wahr und versuchen sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu lösen. Vielleicht denken wir nächstes Mal im Rahmen einer MA-Besprechung daran und bedanken uns auch bei ihnen für ihren ehrenamtlichen Einsatz. Denn das haben sie sich sicher verdient, oder?
MTF Kolleg:innen im Gehaltsschema NEU werden ab 1.7.2025 in FL/LD 16 eingestuft
Es sind acht Monate vergangen seit wir diesen Unterschied in der Entlohnung zwischen den oö Ordenskrankenhäusern und dem Kepler Uniklinikum entdeckt haben. Das haben wir direkt im Gesprächen mit KUK und OÖG Geschäftsführer Dr. Harnoncourt und selbstverständlich in allen Gremien bis zum Aufsichtsrat kritisiert und eine Angleichung verlangt. Nun ist es so weit: Uns wurde bestätigt, dass MTF Kolleg:innen in KUK und OÖG im Gehaltsschema NEU ab 1.7.2025 wie ihre Ordenskolleg:innen in LD/FL 16 eingereiht werden. Auch wenn in diesem Fall nur 10 Kolleg:innen, acht am MC und 2 am NMC, davon betroffen sind ist das nicht weniger wichtig.
Wir erinnern daran, dass es für die Kolleg:innen im Schema ALT jederzeit möglich ist, in das Gehaltsschema NEU zu wechseln. Das ist jedoch in seltensten Fällen empfehlenswert, weil die Entlohnung im Schema ALT nach 20 und mehr Dienstjahren wesentlich besser ist als im Gehaltsschema NEU.
Überstundenzuschläge bei Teilzeit
Schritt in die richtige Richtung aber noch nicht am Ziel
Das Land OÖ scheint zumindest hinsichtlich der Abgeltung von Mehrleistungen mit „atypischer Lage“ ebenfalls mittlerweile einen Angleichungsbedarf zu sehen. Wir bemühen uns um rasche Umsetzung auch in der KUK und werden darüber hinaus weiter eine vollständig diskriminierungsfreie Abgeltung von Mehrleistungen fordern. Unserer Ansicht nach ergibt sich nicht nur aus der nationalen Judikatur des OGH ein Gebot der Angleichung dieser Zuschläge: Der EuGH hat in seinen jüngsten Entscheidungen (vereinfacht ausgedrückt) in ähnlichen Zuschlagsgestaltungen eine unzulässige Diskriminierung aufgrund des Geschlechts verortet, da Teilzeitbeschäftigung nach wie vor überwiegend von Frauen ausgeübt wird.
Frohe Ostern
Allen unserer Kolleg:innen wünscht das Team des Zentralbetriebsrates schöne Feiertage!
Unlängst haben wir an einer Sitzung teilgenommen, in der aktuelle Baumaßnahmen und Verbesserungen vorgestellt wurden. Auch wenn man sich über (dem sprichwörtlichen Anschein nach an jedem Eck befindliche) Baustellen ärgert, schaffen diese eine wesentlich bessere Arbeitsumgebung.
Nur in den letzten fünf Jahren sind in diese Verbesserungen mehr als 100 Millionen Euro investiert worden. Unser KUK entwickelt sich zu einem besonders schönen Krankenhaus.
Wir sind in Gesprächen mit dem Land OÖ bemüht, so schnell wie möglich auch einen neuen Personalschlüssel zu erarbeiten. Die Arbeit im KUK soll in der Zukunft nicht nur in einer guten Umgebung stattfinden. Auch die Personalausstattung soll so gestaltet werden, dass MA mit möglichst wenigen Überstunden belastet werden. Die Beschäftigten müssen darauf vertrauen, dass das Stundenausmaß, für das sie sich entschieden haben, (wenn überhaupt) nur unwesentlich überschritten wird.
Ein Schritt in die richtige Richtung in Sachen diskriminierungsfreier Überstundenabgeltung
In einem Rundschreiben an die Gemeinden und Gemeindeverbände hat das Amt der Oö. Landesregierung in einem ersten Schritt einzelnen Judikaten des OGH, VfGH und EuGH Rechnung getragen.
Konkret sollen nach den Ausführungen dieses Schreibens Dienstverrichtungen an Sonn- und Feiertagen, während der gesetzlichen Nachtstunden sowie an Samstagen und außerhalb des Dienstzeitrahmens bzw außerhalb des für vergleichbare Vollzeitbeschäftigte geltenden Normaldienstplans für Teilzeitbeschäftigte mit den gleichen Zuschlägen wie für Vollzeitbeschäftigte abgegolten werden.
Mit einer derartigen Gleichstellung der Zuschläge für Überstunden, die eine von der „regulären“ Arbeitszeit abweichende Lage aufweisen, wäre zumindest ein erster Schritt in Richtung einer diskriminierungsfreien Abgeltung von Mehrleistungen für unsere teilzeitbeschäftigten Kolleg:innen erreicht. Wir werden deshalb eine rasche Umsetzung auch für die Mitarbeiter:innen der KUK einfordern.
Am Ziel sind wir damit jedoch leider noch nicht angekommen. Die jüngste Rechtsprechung des EuGH (wie etwa die E in der Rs Lufthansa City-Line) nehmen wir trotz dieses Zwischenerfolgs weiterhin zum Anlass, auf eine vollumfängliche Gleichstellung der Zuschläge für Teilzeitbeschäftigte zu bestehen.
Wochenruhe (WR) ersetzt Ersatzruhetag (ET)
Gleiche Regeln, andere Bezeichnung
Auch im Régime der neuen Betriebsvereinbarung Arbeitszeit für den Bereich der Dienstplanung muss für den normalen Einsatz des MA an einem Sonntag oder Feiertag ein Ersatzruhetag geplant werden. Nur das Kürzel hat sich geändert und lautet nun WR (Wochenruhe). Laut Auskunft der Abteilung Zeitwirtschaft haben alle Leitenden diese Information bereits erhalten.
Wir können nicht so tun als ob die Betriebsvereinbarung (BV) Arbeitszeit die erste große Änderung wäre, die wir in der Spitallandschaft in OÖ erleben. Gehaltsreform (Gehaltsschema NEU) und gespag Gründung im Jahr 2002, Ausgliederung des AKh 2006, KUK Gründung und erste Gehaltsreform 2015, Gehaltsreform 2020 und Arbeiter:innen Paket, Neubewertung der Arbeitsplätze in der Verwaltung, Einführung der elektronischen Zeiterfassung usw. (und damit sind nur die größeren genannt).
Das ist viel – aber wenn sich nichts ändert, kann auch nichts besser werden. Das trifft gerade im Gesundheitswesen besonders zu.
Daher arbeiten unsere Gewerkschaften GÖD und Younion mit den Betriebsrät:innen aller OÖ Spitäler bereits an der nächsten Reform. Diese soll die Personalausstattung durchleuchten und regeln. Im Bereich der Entlohnung zeigt sich die Notwendigkeit einer substanziellen Erhöhung der Nachdienst und Sonntagszulagen.
Eine Vielzahl von Sonderregelungen wurde durch die Umsetzung der neuen Betriebsvereinbarung Arbeitszeit sichtbar
Eines möchten wir hier klarstellen. Was mit dem Dienstgeber im Rahmen der Verhandlungen zur BV Arbeitszeit definitiv nicht vereinbart wurde, ist das Auslaufen aller in den vergangenen Jahren vereinbarten Sonderregelungen in einzelnen Bereichen.
Beispiel 1: Mit den MA, die grundsätzlich Montag bis Freitag arbeiten, wurde mündlich oder schriftlich vereinbart, dass sie vier Stunden zusätzlich am Samstag arbeiten. Diese Stunden wurden ihnen, egal ob Vollzeit oder Teilzeit, mit einem 50% Zuschlag abgegolten.
Beispiel 2: Mit den MA einer Abteilung wurde generell vereinbart, dass sie ihre ÜSt. mit den entsprechenden Zuschlägen in der Zeit abgegolten bekommen.
Da es sich um Sonderregelungen handelt, ist es nicht möglich pauschal zu sagen, dass der Dienstgeber oder die MA diese Vereinbarungen einseitig aufkündigen können. Leider sind wir aktuell mit der Bewertung von einigen solcher Regelungen konfrontiert, weil der Dienstgeber die Einführung der neuen BV Arbeitszeit zum Anlass genommen hat, davon abzuweichen. Wir sind sehr bemüht die Fälle so schnell wie möglich zu bearbeiten und bitten um Geduld und Verständnis, dass es unter Umständen etwas länger dauern wird.
Noch etwas: Ob ein Bereich wie z.B. eine Ambulanz 8, 12, 16 oder 24 Std. besetzt werden muss, regelt die BV Arbeitszeit nicht. Oft wird versucht, die Veränderung der Ambulanzzeit (insbesondere eine Verlängerung um eine halbe Stunde) durch die neue BV zu rechtfertigen. Auch hier ist ganz klar, dass diese Änderungen aus vielen Gründen notwendig sein können, wegen neuen BV aber definitiv nicht.
Anmeldungen zum Linz Marathon
Wir erinnern daran, dass Anmeldungen für den diesjährigen Linz Marathon noch bis 28.02.2025 um 12 Uhr möglich sind
Es fällt uns natürlich schwer, zur aktuellen politischen Situation keinen Kommentar abzugeben. So viel darf aber gesagt werden, ohne für eine bestimmte Partei Position zu beziehen: Wir sind sehr besorgt.
Unser Gesundheits- und Sozialsystem würde die von manchen politischen Kräften angedachte Einsparungen nicht verkraften. Ganz im Gegenteil: wir müssen investieren, um die Versorgung der Bevölkerung zu sichern und das bedeutet ein Investieren in bessere Arbeitsbedingungen. Nur so werden wir endlich Personal rekrutieren und gesperrte Betten wieder in Betrieb nehmen können, damit lange Wartezeiten für Patient:innen kein Thema mehr sind. Das gilt unabhängig davon, wer Österreich in den nächsten Jahren regieren wird.
In diesem Sinne:
Den maximalen Einsatz für alle KUK-Kolleg:innen auch in den nächsten fünf Jahren versprechen euch die neugewählten/alten
Am 13.01.2025 wurde der Zentralbetriebsrat der Kepler Universitätsklinikum GmbH neu gewählt
58 KUK-Betriebsrät:innen haben am Montag einen neuen Zentralbetriebsrat gewählt. Wie erwartet ist es aufgrund der Ergebnisse der Betriebsratswahlen 2023 zu einer Verschiebung der Mandate zugunsten der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter:innen gekommen. In der neuen Zusammensetzung hält die FSG-Fraktion 11 Mandate und die FCG 5 (bisher FSG 9 / FCG 6).
In der am 16.01. abgehaltenen konstituierenden Sitzung wurden die Funktionär:innen neu gewählt: Der Vorsitzende, Branko Novakovic, BA, und seine Stellvertreter:innen Prof. Dr. med. habil. Serge Weis, Mag. Helmut Freudenthaler und Gertrude Wortner wurden in ihrer auch schon bisher ausgeübten Funktion bestätigt. Das Team der Funktionsträger:innen wird von Sabine Schachner als Kassierin und Schriftführerin Nicole Hazod komplettiert.
Mit der Konstituierung des neuen Zentralbetriebsrats erfolgt auch eine Neuentsendung der beiden Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der Kepler Universitätsklinikum GmbH. Diese Aufgabe werden künftig Branko Novakovic und Serge Weis wahrnehmen. Allen durch diese Veränderungen aus ihren Ämtern und Funktionen ausgeschiedenen Kolleg:innen sei an dieser Stelle für ihr jahrelanges Engagement größter Dank ausgesprochen.