Betriebsrat zu sein ist oft ein Knochenjob, und ein Knochenjob ist per Definition des Duden „eine besonders anstrengende, unangenehme oder undankbare Beschäftigung“. Anderseits bekommt man für den Einsatz oft auch Lob, Anerkennung und das Gefühl, etwas besonders Sinnvolles für seine Mitmenschen erreicht zu haben.
Leider stimmt das Verhältnis zwischen Beschwerden sowie Kritik und Lob bzw Anerkennung gerade für unsere nicht freigestellten Betriebsrät:innen oft nicht – und das gilt unabhängig von ihrer Fraktionszugehörigkeit. Sie sind in ihrem Umfeld besonders exponiert, nehmen täglich Probleme wahr und versuchen sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu lösen. Vielleicht denken wir nächstes Mal im Rahmen einer MA-Besprechung daran und bedanken uns auch bei ihnen für ihren ehrenamtlichen Einsatz. Denn das haben sie sich sicher verdient, oder?
MTF Kolleg:innen im Gehaltsschema NEU werden ab 1.7.2025 in FL/LD 16 eingestuft
Es sind acht Monate vergangen seit wir diesen Unterschied in der Entlohnung zwischen den oö Ordenskrankenhäusern und dem Kepler Uniklinikum entdeckt haben. Das haben wir direkt im Gesprächen mit KUK und OÖG Geschäftsführer Dr. Harnoncourt und selbstverständlich in allen Gremien bis zum Aufsichtsrat kritisiert und eine Angleichung verlangt. Nun ist es so weit: Uns wurde bestätigt, dass MTF Kolleg:innen in KUK und OÖG im Gehaltsschema NEU ab 1.7.2025 wie ihre Ordenskolleg:innen in LD/FL 16 eingereiht werden. Auch wenn in diesem Fall nur 10 Kolleg:innen, acht am MC und 2 am NMC, davon betroffen sind ist das nicht weniger wichtig.
Wir erinnern daran, dass es für die Kolleg:innen im Schema ALT jederzeit möglich ist, in das Gehaltsschema NEU zu wechseln. Das ist jedoch in seltensten Fällen empfehlenswert, weil die Entlohnung im Schema ALT nach 20 und mehr Dienstjahren wesentlich besser ist als im Gehaltsschema NEU.
Überstundenzuschläge bei Teilzeit
Schritt in die richtige Richtung aber noch nicht am Ziel
Das Land OÖ scheint zumindest hinsichtlich der Abgeltung von Mehrleistungen mit „atypischer Lage“ ebenfalls mittlerweile einen Angleichungsbedarf zu sehen. Wir bemühen uns um rasche Umsetzung auch in der KUK und werden darüber hinaus weiter eine vollständig diskriminierungsfreie Abgeltung von Mehrleistungen fordern. Unserer Ansicht nach ergibt sich nicht nur aus der nationalen Judikatur des OGH ein Gebot der Angleichung dieser Zuschläge: Der EuGH hat in seinen jüngsten Entscheidungen (vereinfacht ausgedrückt) in ähnlichen Zuschlagsgestaltungen eine unzulässige Diskriminierung aufgrund des Geschlechts verortet, da Teilzeitbeschäftigung nach wie vor überwiegend von Frauen ausgeübt wird.
Frohe Ostern
Allen unserer Kolleg:innen wünscht das Team des Zentralbetriebsrates schöne Feiertage!